Den Gesetzestext kann man nachlesen, wenn man 2004/24/EG in seine Suchmaschine eingibt.
Daher sollten bis zum 11. November möglichst viele Menschen diese Petition unterschreiben. Mit einer einfachen Registrierung auf der Seite des Deutschen Bundestages ist dies problemlos online möglich.Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU
ab dem 1 April 2011 in Deutschland nicht greift.
Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) wird der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt.
Begründung
Es handelt sich um eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Länder wird es dann verboten sein Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben.
Naturstoffe , denen man eine Heilwirkung zuschreibt werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal.
Unsere Gesundheit wird dadurch nicht geschützt, sondern es werden die Umsätze und Profite der Grosskonzerne gesichert. Wir sollten selber entscheiden was gut für uns ist und welche Mittel wir nehmen, ob chemische Bomben oder sanfte Naturheilmittel.
Dadurch erfahren auch Krankenkassen eine Erleichterung weil immer mehr Leute dazu übergehen,
Naturprodukte ohne Rezeptschein zu kaufen.
Diese Gesetzesänderung kommt am meisten den großen Pharmakonzernen zugute, jedoch den vielen Ärzten, Heilpraktikern und Aromapraktikern wird hiermit schlicht und einfach das Wasser abgegraben!
Hallo!
AntwortenLöschenNachdem ich gestern davon erfahren habe ich mich heute gleich angemeldet und mitgezeichnet. Ich hoffe, es finden sich viele Gleichgesinnte, um dieses Gesetz noch zu stoppen!
Beatrice
Hallo Sabrina,
AntwortenLöschenauch ich habe mitgezeichnet.
Viele Grüße Silke
Panikmache! Totale Panikmache!
AntwortenLöschenDie Richtlinie 2004/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist vom 31. März 2004 !
Wie auch schon die 2004 am Anfang besagt! Und wer die mal durchliest, wird schnell merken, dass es vornehmlich um Verbraucherschutz vor Pseudomedikamenten geht.